Mit der Einführung des Bestellerprinzips für den Immobilienverkauf stehen der Immobilienwirtschaft zum Jahreswechsel große Veränderungen bevor. Am 23.12.2020 tritt das neue Gesetz in Kraft. Künftig gilt: Wer den Makler beauftragt, übernimmt mindestens die Hälfte der anfallenden Maklerkosten.
Ziel der neuen Gesetzgebung ist es, private Immobilienkäufer von entstehenden Kaufnebenkosten zu entlasten und die Maklergebühr fair auf beide Seiten zu verteilen. Dem Käufer kann nun nicht mehr die gesamte Maklerprovision aufgebürdet werden. In vielen Bundesländern führt dies zu erheblichen Veränderungen.
„Die gute Nachricht gleich vorweg: Für Immobilienkäufer und -verkäufer in Baden-Württemberg ändert sich fast nichts“, betont Bernd Bannasch. „Es gab zwar bis dato keine bindende Regelung für die Aufteilung der Provision, dennoch werden die Kosten auch seither hälftig zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt – die fairste Regelung für beide Seiten. Ganz anders als beispielsweise in Berlin, Hamburg oder Hessen: Dort musste bisher der Käufer für die gesamte Maklerprovision aufkommen.“
Ausführliche Informationen zum bevorstehenden Bestellerprinzip und konkrete Beispiele zu dessen Umsetzung finden Sie in unserem Blog-Artikel.